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An wen
richtet sich das Denkmalschutz-Kompendium?
Geschrieben wurde
es als "Handreichung für die behördliche Praxis" zur
Einarbeitung neuer Sachbearbeiter in
Denkmalschutzbehörden und für Akteure, die mit
Denkmalschutzbehörden zusammenarbeiten oder bei der
Ausübung ihres Berufs mit Denkmälern zu tun bekommen.
Da das Buch Grundlagenwissen vermittelt, profitieren
von ihm auch Auszubildende, Studierende und Dozenten
insbesondere kunst- und baubezogener Fachgebiete.
Wie nützt das
Denkmalschutz-Kompendium im Arbeitsalltag?
Es erläutert anhand theoretischer Grundlagen,
Erfahrungswerten, Gesetzen und Rechtsprechung
denkmalpflegerische Methoden und denkmalrechtliche
Verfahren. Dazu gehören Behördenstrukturen und
Zusammenarbeit sowie Themen wie denkmalpflegerische
Spezialgebiete und Grundkenntnisse für häufige
Baumaßnahmen an Denkmälern. Der Veranschaulichung und
inhaltlichen Vertiefung dienen zahlreiche Abbildungen
mit textlichen Erläuterungen. Mit diesem Grundwissen
können Sachbearbeiter sich in die spezifischen
Regelungen ihres Bundeslandes und ihres
Zuständigkeitsgebiets einarbeiten. Als
Orientierungshilfe enthält das Buch auch eine
Checkliste.
Ist das Haus ein
Denkmal und wie kläre ich das auf?
Einerseits
informiert die Denkmalliste darüber, welche Häuser,
Quartiere oder sonstigen Sachen unter Schutz stehen.
Auf der anderen Seite steht die Frage, wie ein Denkmal
bewertet und gegebenenfalls in diese Liste eingetragen
wird. Wie also wird ein Denkmal unter Schutz gestellt
oder der Denkmalschutz aufgehoben?
Wie läuft ein Genehmigungsverfahren ab?
Der Großteil der
Arbeit von Sachbearbeitern in Denkmalschutzbehörden
besteht aus Genehmigungsverfahren
(Erlaubnisverfahren). Das Denkmalschutz-Kompendium
erklärt Verfahrensabläufe, worauf bei Änderungen und
bei der Beurteilung von Anträgen geachtet werden
sollte. Schwerpunkte liegen dabei z.B. auf Fenstern,
auf der energetischen Ertüchtigung von Denkmälern und
der Integration erneuerbarer Energien.
Wie geht die Sachverhaltsermittlung für
Unterschutzstellungen und für Änderungsvorhaben?
Schritt für
Schritt werden Vorgehensweisen, Methoden und Quellen
für die Sachverhaltsermittlung nach dem
Untersuchungsgrundsatz des
Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgeschlagen und
erklärt, um aufzuklären, ob und in welchen Umfang ein
Denkmal vorliegt bzw. ob Belange des Denkmalschutzes
einer geplanten Maßnahme entgegenstehen.
Welche Informationsquellen und Werkzeuge
helfen bei der Arbeit?
Bei der
Sachverhaltsermittlung können Denkmalschutzbehörden
insbesondere Literatur, Bauakten, historische Fotos
und Karten verwenden. Dafür erläutert das Kompendium,
wo diese Quellen zu finden sind und welche
Informationen sie versprechen. Daneben stehen
Sachbearbeiter je nach Verwaltung diverse analoge und
digitale Werkzeuge zur Verfügung.
Steuervorteile für Denkmalimmobilien
Für Maßnahmen,
die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Denkmals
erforderlich sind, können Eigentümer besondere
Steuerbegünstigungen beanspruchen. Ob die
Voraussetzungen erfüllt sind, muss von der Behörde
beurteilt und gegebenenfalls bescheinigt werden. Das
Kompendium klärt auf, worauf dabei zu achten ist.
Inwiefern ist Denkmalschutz zumutbar oder
unzumutbar?
Dass
Denkmalschutz oder die Versagung eines bestimmten
Vorhabens grundsätzlich eine Unzumutbarkeit darstellen
würden, wird immer wieder behauptet. Warum sich dieses
Empfinden selten mit der Rechtslage deckt, welche
Voraussetzungen für eine Unzumutbarkeit vorliegen
müssten und ob Wirtschaftlichkeitsberechnungen helfen,
behandelt ein eigenes Kapitel.
Wie stehen Gerichte zum Denkmalschutz?
Das
Denkmalschutz-Kompendium schlägt eine Brücke zwischen
denkmalpflegerischen Methoden und
Rechtsprechung, um auf eine rechtskonforme Anwendung
hinzuwirken. Wie Gerichte geurteilt haben und welche
Konsequenzen daraus folgen, erläutert es dabei in
Bezug auf die Aufgaben und Verfahren der
Denkmalschutzbehörde.
Das
"Denkmalschutz-Kompendium. Handreichung für die
behördliche Praxis" kann über den Buchhandel oder
direkt vom Verlag Springer
Vieweg bezogen werden.
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